Kabinettsbeschluss zu Asbest

Baubranche zeigt sich verärgert

Das Bundeskabinett hat im August die Novellierung der Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Stimmt der Bundesrat nach der Sommerpause zu, sind künftig nicht mehr die Bauherren, sondern die Handwerksbetriebe verpflichtet, bei Sanierungen die Asbestprüfung durchzuführen. Das Baugewerbe kritisiert die Entscheidung heftig und fordert den Bundesrat dazu auf, nach der Sommerpause der neuen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen. Bislang haben Bauherren die Pflicht, ihr Eigentum, wenn es 1993 oder früher gebaut wurde, vor Sanierungsbeginn auf Asbest und gefährliche Stoffe untersuchen zu lassen. Aus dieser Pflicht sollen sie künftig entbunden werden. Experten für Asbest wie Rainer Rutsch, Architekt und Fensterbauer, rieten bislang den Handwerkern, einen Auftrag abzulehnen, wenn der Bauherr eines Gebäudes mit Baujahr 1993 oder früher Probeentnahmen durch einen Sachkundigen nicht zustimmte.

-> Asbest-Fachbeitrag in metallbau

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