Mit der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Herstellung sind die Prüf- und Hinweispflichten nach § 4 Nr. 3 VOB/B die wirtschaftlichste und bedeutendste Pflicht des Auftragnehmers bei der Ausführung jeder Bauleistung. Frank Pfau, Metallbaumeister und ö.b.u.v. Sachverständiger, beschreibt die Konsequenzen für Betriebe anhand eines Positiv- und eines Negativbeispiels.
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