Nach der Abnahme von Fenstern, Türen und Toren fordert der Auftraggeber vom Metallbauer oftmals Wartungsarbeiten und meint, Inspektion, Wartung und Pflege der montierten Bauelemente würden zu den vertraglichen Pflichten zählen. Die Rechtsanwälte Prof. Christian Niemöller und Jörg Teller beleuchten einige juristische Aspekte, in welchem Fall der Metallbauer in der Pflicht ist und in welchem Fall es sich um kostenpflichtige Servicearbeiten handelt.
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