Treppen und Geländer können in den Anwendungsbereich der EN 1090 fallen oder es treffen nur nationale Anforderungen zu. Manche Unterscheidungskriterien sind eindeutig, andere Sache des Ermessens. EN 1090-Auditor Peter Trappe informiert, dass sowohl für Bauteile mit europäischen als auch nationalen Anforderungen eine Werkseigene Produktionskontrolle nicht zu umgehen ist. Das CE-Zeichen darf jedoch nur auf Bauteile angebracht werden, die nach EN 1090 gefertigt wurden.
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