Ziel des Auftragnehmers bei der Durchführung eines Bauvertrags sollte es nicht nur sein, eine vertragsgerechte/mangelfreie Leistung abzuliefern; für die erbrachte Leistung sollte der Metallbauer auch die ihm zustehende Vergütung erhalten. RA Jörg Teller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, gibt Hinweise, wie sich diese sichern lässt.
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