Balkone können nachträglich an fast jedem Haus montiert werden, sind jedoch nach den Landesbauordnungen meist genehmigungspflichtig. Bereits falsche Abstandsgrenzen zum Nachbargrundstück können zu rechtlichen Problemen führen. Wer hier dem Bauherrn ein Rundum-sorglos-Paket von A bis Z bietet, kann kräftig punkten.
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