Der Europäische Gerichtshof erklärte in seinem Urteil C-100/13 vom 16. Oktober 2014 das Vorgehen Deutschlands für unzulässig, nationale Zusatzanforderungen an Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung zu stellen. Gleichzeitig sind die Angaben zu Produktleistungen, die nach harmonisierten Normen möglich sind, in einigen Fällen aus nationaler Sicht unzureichend. Inwiefern Metallbaubetriebe von diesen Lücken betroffen sind, erklärt Dr.-Ing. Karsten Kathage, Vizepräsident des DIBt.
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